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AU PAIR Versicherungsschutz: Kranken+Unfall+Haftpflicht
         

Günstiger Basis-Versicherungsschutz: ALL-IN-ONE-BASIC für monatlich 23 Euro

Diese Tarifvariante bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem äußerst preisgünstigen Beitrag. Um diesen hart kalkulierten BASIC-Tarif anbieten zu können, sieht diese Produktvariante einen Selbstbehalt in der Krankenversicherung in Höhe von € 35,- pro Versicherungsfall und ein Limit im zahnmedizinischen Bereich vor. Es erfolgt eine Erstattung der medizinisch notwendigen kurativen Heilbehandlung von Beschwerden infolge von akuten Krankheiten (Notfällen) und Unfällen etc. Jedoch ist eine direkte Abrechnung mit dem Arzt auf Grund des Selbstbehaltes leider nicht möglich.

Reisekrankenversicherung

•  Ambulante Heilbehandlung

•  Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel (keine Nähr-, Stärkungs-, Kosmetikpräparate o. Ä.)

•  Ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalls notwendig werden und der Behandlung von Unfallfolgen dienen

•  Schwangerschaftsbehandlungen und anschließende Entbindung innerhalb des Vertragszeitraumes, sofern die Schwangerschaft nicht vor Versicherungsbeginn bestand

•  Stationäre Heilbehandlung einschl. Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse ohne Wahlleistungen

•  Ärztlich verordneter Krankentransport, medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland

•  Überführungs- o. Bestattungskosten bis max. € 10. 300,-

•  Zahnbehandlung im Rahmen einer akuten Schmerztherapie, sowie damit im Zusammenhang stehende Zahnfüllung in einfacher Ausführung, Wurzelbehandlung bis zur medikamentösen Einlage und Zahnextraktion. Erstattet werden Behandlungsleistungen im gesamten Versicherungsjahr bis max. € 260,-

•  Bei Erkrankungen, die eine stationäre Behandlung erfordern und deren Behandlungskosten € 2.500,- voraussichtlich übersteigen, bieten wir alternativ den Rücktransport des Au Pair mit medizinischer Begleitung an. Dies ist vorerst nur bei osteuropäischen Heimatländern möglich. Medizinische Indikation ist nicht Voraussetzung. Die Organisation des Rücktransportes obliegt bei 100%iger Kostenübernahme der AU PAIR ASSEKURANZ.

•  Beitragsfreie Nachhaftung bei nachgewiesener Transportunfähigkeit bis max. 4 Wochen über das Ende des Versicherungsvertrages hinaus

Unfallversicherung

•  Todesfallleistung € 5.200,-

•  Invaliditätsleistung - Grundsumme € 31.000,-

•  Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität 100 % € 31.000,-

 Privat- und Berufshaftpflichtversicherung (Subsidiärdeckung)

•  Deckungssumme pauschal für Personen-& Sachschäden € 1.100.000,-

Abschiebekosten

•  Bei behördlicher Anordnung gem. §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 82 Abs.2, 82 und 84 AuslG bis max. € 1.600,-

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