Diese Tarifvariante bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem äußerst preisgünstigen Beitrag. Um diesen hart kalkulierten BASIC-Tarif anbieten zu können, sieht diese Produktvariante einen Selbstbehalt in der Krankenversicherung in Höhe von € 35,- pro Versicherungsfall und ein Limit im zahnmedizinischen Bereich vor. Es erfolgt eine Erstattung der medizinisch notwendigen kurativen Heilbehandlung von Beschwerden infolge von akuten Krankheiten (Notfällen) und Unfällen etc. Jedoch ist eine direkte Abrechnung mit dem Arzt auf Grund des Selbstbehaltes leider nicht möglich.
Ambulante Heilbehandlung
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel (keine Nähr-, Stärkungs-, Kosmetikpräparate o. Ä.)
Ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalls notwendig werden und der Behandlung von Unfallfolgen dienen
Schwangerschaftsbehandlungen und anschließende Entbindung innerhalb des Vertragszeitraumes, sofern die Schwangerschaft nicht vor Versicherungsbeginn bestand
Stationäre Heilbehandlung einschl. Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse ohne Wahlleistungen
Ärztlich verordneter Krankentransport, medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland
Überführungs- o. Bestattungskosten bis max. € 10. 300,-
Zahnbehandlung im Rahmen einer akuten Schmerztherapie, sowie damit im Zusammenhang stehende Zahnfüllung in einfacher Ausführung, Wurzelbehandlung bis zur medikamentösen Einlage und Zahnextraktion. Erstattet werden Behandlungsleistungen im gesamten Versicherungsjahr bis max. € 260,-
Bei Erkrankungen, die eine stationäre Behandlung erfordern und deren Behandlungskosten € 2.500,- voraussichtlich übersteigen, bieten wir alternativ den Rücktransport des Au Pair mit medizinischer Begleitung an. Dies ist vorerst nur bei osteuropäischen Heimatländern möglich. Medizinische Indikation ist nicht Voraussetzung. Die Organisation des Rücktransportes obliegt bei 100%iger Kostenübernahme der AU PAIR ASSEKURANZ.
Beitragsfreie Nachhaftung bei nachgewiesener Transportunfähigkeit bis max. 4 Wochen über das Ende des Versicherungsvertrages hinaus
Todesfallleistung € 5.200,-
Invaliditätsleistung - Grundsumme € 31.000,-
Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität 100 % € 31.000,-